Über KiKA
Organisation
KiKA ist ein Gemeinschaftsangebot der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Seit dem Sendestart im Januar 1997 in Erfurt bietet KiKA werbefreien und zielgruppenorientierten Content für Kinder von drei bis 13 Jahren. Die Federführung für die laufenden Geschäfte des Kinderkanals von ARD und ZDF obliegt dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).
An der Spitze von KiKA steht der/die Programmgeschäftsführer*in, der/die von dem/der Intendant*in der ARD-Landesrundfunkanstalten und von dem/der Intendant*in des ZDF einvernehmlich bestimmt wird.
Rechtsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
Als Rechtsgrundlage von KiKA dienen der Medienstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung sowie die am 28. November / 21. Dezember 2000 erneuerte Vereinbarung zwischen ARD und ZDF über die Veranstaltung eines ARD/ZDF-Kinderkanals.
Unter mdr.de gibt es eine Sammlung der rechtlichen Grundlagen, die die Existenz von KiKA und MDR konstituieren, die Arbeit der ARD und die Erhebung des Rundfunkbeitrages regeln. Zudem sind hier relevante Gesetze zum Medien- und Rundfunkrecht abrufbar.
Programmkommission
Entscheidungen über grundsätzliche Programmfragen oder die Contentplanung obliegen der KiKA-Programmkommission unter Vorsitz der KiKA-Programmgeschäftsführung. Sie entscheidet – vorbehaltlich der Letztverantwortung der Intendant*innen – insbesondere über die Grundstrukturen des Angebots und das geltende Schema. Der Programmkommission gehören jeweils vier Vertreter*innen der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF an.
Produzent*innenbericht
Der MDR soll im Rahmen seines Programmauftrages neben Eigenproduktionen in angemessenem Umfang Dritte mit der Herstellung von Rundfunkproduktionen beauftragen. Dazu zählen Auftrags-, Ko-, Misch- und Lizenzproduktionen. Als Teil des MDR gibt der „MDR-Produzentenbericht“ einen Überblick über die Programmaufträge des Kinderkanals von ARD und ZDF.