Über KiKA

Organisation

KiKA ist ein Gemeinschaftsangebot der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Seit dem Sendestart 1997 in Erfurt bietet KiKA werbefreien und zielgruppenorientierten Content für Kinder von drei bis 13 Jahren. Die Federführung für die laufenden Geschäfte des Kinderkanals von ARD und ZDF obliegt dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).

Organisationsstruktur nach oben

An der Spitze von KiKA steht der bzw. die Programmgeschäftsführer*in, einvernehmlich bestimmt von den Intendant*innen der ARD-Landesrundfunkanstalten und dem Intendanten des ZDF. Das Team am KiKA-Standort Erfurt arbeitet in fach- und zielgruppenspezifischen Teams und Redaktionen an den Formaten und Angeboten des Kinderkanals von ARD und ZDF.

Für die Position der KiKA-Programmgeschäftsführung wird es demnächst eine Ausschreibung geben. Bis zu einer Nachbesetzung gibt es seit dem 1. April 2024 zwei kommissarische Vertretungen – Sven Steinhoff (KiKA) und Michael Stumpf (ZDF).  

Rechtsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nach oben

Rechtsgrundlage von KiKA ist der Medienstaatsvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die am 28. November/21. Dezember 2000 erneuerte Vereinbarung zwischen ARD und ZDF über die Veranstaltung eines ARD/ZDF-Kinderkanals.

Unter mdr.de gibt es eine Sammlung der rechtlichen Grundlagen, die die Existenz von KiKA und MDR konstituieren, die Arbeit der ARD und die Erhebung des Rundfunkbeitrags regeln. Darüber hinaus sind die relevanten Gesetze zum Medien- und Rundfunkrecht abrufbar.

Telemedienänderungskonzept „KiKA-Telemedien“ nach oben

Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue Telemedienangebote oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Der Rundfunkrat des MDR hat am 13. September 2021 beschlossen, für das Telemedienangebot „KiKA-Telemedien“ ein Drei-Stufen-Test-Verfahren zu eröffnen.

KiKA hat die inhaltliche Ausrichtung seines Telemedienangebots gemäß § 32 Abs. 1 MStV in einem Telemedienkonzept konkretisiert und dem Rundfunkrat des MDR zur Genehmigung vorgelegt. Dieser genehmigte das Telemedienkonzept in der Fassung vom 19.08.2021 in seiner Sitzung am 05.12.2022. Die rechtsaufsichtliche Prüfung nach § 32 Abs. 7 MStV wurde Anfang Juni 2023 abgeschlossen.

Das Telemedienänderungskonzept ist unter mdr.de als Download verfügbar.

Programmkommission nach oben

Entscheidungen über grundsätzliche Programmfragen oder die Contentplanung obliegen der KiKA-Programmkommission unter Vorsitz der KiKA-Programmgeschäftsführung. Sie entscheidet – vorbehaltlich der Letztverantwortung der Intendant*innen – insbesondere über die Grundstrukturen des Angebots und das geltende Schema. Der Programmkommission gehören jeweils vier Vertreter*innen der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF an.

Produzent*innenbericht nach oben

Der MDR soll im Rahmen seines Programmauftrages neben Eigenproduktionen in angemessenem Umfang Dritte mit der Herstellung von Rundfunkproduktionen beauftragen. Dazu zählen Auftrags-, Ko-, Misch- und Lizenzproduktionen. Als Teil des MDR gibt der „MDR-Produzentenbericht“ einen Überblick über die Programmaufträge des Kinderkanals von ARD und ZDF.

Transparenz und Kennzahlen nach oben

Weitere Informationen

Der Kinderkanal von ARD und ZDF
Unternehmenskommunikation
Gothaer Straße 36
99094 Erfurt
Telefon: +49 361.218-1827
E-Mail: kommunikation@kika.de

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