Über KiKA

Organisation

KiKA ist ein Gemeinschaftsangebot der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Seit dem Sendestart im Januar 1997 in Erfurt bietet KiKA werbefreien und zielgruppenorientierten Content für Kinder von drei bis 13 Jahren. Die Federführung für die laufenden Geschäfte des Kinderkanals von ARD und ZDF obliegt dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).

Programmgeschäftsführung nach oben

An der Spitze von KiKA steht der/die Programmgeschäftsführer*in, der/die von dem/der Intendant*in der ARD-Landesrundfunkanstalten und von dem/der Intendant*in des ZDF einvernehmlich bestimmt wird.

Rechtsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nach oben

Als Rechtsgrundlage von KiKA dienen der Medienstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung sowie die am 28. November / 21. Dezember 2000 erneuerte Vereinbarung zwischen ARD und ZDF über die Veranstaltung eines ARD/ZDF-Kinderkanals.

Unter mdr.de gibt es eine Sammlung der rechtlichen Grundlagen, die die Existenz von KiKA und MDR konstituieren, die Arbeit der ARD und die Erhebung des Rundfunkbeitrages regeln. Zudem sind hier relevante Gesetze zum Medien- und Rundfunkrecht abrufbar.

Telemedienänderungskonzept „KiKA-Telemedien“ nach oben

Der Rundfunkrat des MDR hat am 13. September 2021 beschlossen, ein Drei-Stufen-Test-Verfahren für das Telemedienangebot „KiKA-Telemedien“ zu eröffnen. Der Medienstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue Telemedienangebote oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Dreistufentest, zu unterziehen. 

KiKA konkretisierte die inhaltliche Ausrichtung seines Telemedienangebotes gem. § 32 Abs. 1 MStV in einem Telemedienkonzept, das dem Rundfunkrat des MDR zur Genehmigung vorgelegt wurde. Dieser hat das Telemedienänderungskonzept in der Fassung vom 19.08.2021 in seiner Sitzung am 05.12.2022 genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung gem. § 32 Abs. 7 MStV wurde Anfang Juni 2023 abgeschlossen.

Das Telemedienänderungskonzept ist unter mdr.de als Download verfügbar.

Programmkommission nach oben

Entscheidungen über grundsätzliche Programmfragen oder die Contentplanung obliegen der KiKA-Programmkommission unter Vorsitz der KiKA-Programmgeschäftsführung. Sie entscheidet – vorbehaltlich der Letztverantwortung der Intendant*innen – insbesondere über die Grundstrukturen des Angebots und das geltende Schema. Der Programmkommission gehören jeweils vier Vertreter*innen der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF an.

Produzent*innenbericht nach oben

Der MDR soll im Rahmen seines Programmauftrages neben Eigenproduktionen in angemessenem Umfang Dritte mit der Herstellung von Rundfunkproduktionen beauftragen. Dazu zählen Auftrags-, Ko-, Misch- und Lizenzproduktionen. Als Teil des MDR gibt der „MDR-Produzentenbericht“ einen Überblick über die Programmaufträge des Kinderkanals von ARD und ZDF.

Transparenz, gesetzlichen Bestimmungen sowie interne Richtlinien nach oben

Weitere Informationen

Der Kinderkanal von ARD und ZDF
Unternehmenskommunikation
Gothaer Straße 36
99094 Erfurt
Telefon: +49 361.218-1827
E-Mail: kommunikation@kika.de

Für zusätzliche Bildanfragen wenden Sie sich bitte an bildredaktion@kika.de.